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Was die neue Datenschutzgrundverordnung und Digitalisierung verbindet

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Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe und nutzen Sie die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung gleichzeitig als Einstieg in die Digitalisierung Ihres Unternehmens! Zur Senkung von Kosten oder zur Vermeidung von Bußgeldern. Aber auch zur Entwicklung neuer digitalisierter Use Cases und Geschäftsmodelle. Und damit zur Steigerung Ihrer Wertschöpfung.

Bereits ab Mai 2018 (!) müssen Unternehmen auf Anfrage staatlicher Stellen oder auch von Privatpersonen (z.B. ehem. Mitarbeiter und Kunden) kurzfristig über die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten nicht nur informieren können, sondern diese auf Wunsch auch herausgeben und nachhaltig löschen können.

Viele Unternehmen haben aber keinen vollständigen Überblick über die von ihnen gespeicherten und eingesetzten personenbezogenen Daten.

Sie riskieren allein durch die Verteilung dieser Daten auf verschiedenste Datensilos wie CRM-Systeme, ERP-Systeme, Belegablagen, Dokumentenmanagementsysteme, Buchhaltungssysteme, Email- und File-Ablagen, aber auch durch Verteilung an Absatzmittler, Handelsvertreter und Agenturen etc., daß Sie die DSGVO nicht erfüllen können. Weder rechtzeitig, noch organisatorisch.

Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie droht Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4% des weltweiten Unternehmens- bzw. Konzernumsatzes!

Lassen Sie es nicht dazu kommen – denn noch ist es nicht zu spät!
Voraussetzung: Sie gehen jetzt die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung an, damit Sie diese ab Mai 2018 einhalten werden. Und nutzen Sie die DSGVO für erste Schritte zur Digitalisierung Ihres Unternehmens!


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